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Der Staat sieht die Hospizarbeit als eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Kranken- und Pflegekassen tragen nur einen Teil der der Gesamtkosten.  Laut gesetzlicher Regelung muss ein gewisser Eigenanteil (in etwa 5-15%) erbracht werden. Dies resultiert auch daraus, dass die Pflege- und Krankenkassen nur die Kosten für belegte Betten erstatten. Die Fixkosten eines Hospizes fallen auf jeden Fall weiter an, auch wenn Betten vielleicht nicht belegt sind.  Nicht außer Acht lassen sollte man die sogenannten "Extras" für Bewohner und Angehörige, welche den Hospizgedanken ausmachen.
 
Nutzen Sie hierfür:
Sie erhalten eine Patenschaftsurkunde und werden über alle Entwicklungen in der Hospizarbeit unseres Bereiches informiert. Selbstverständlich können auch Unternehmen und Institutionen Pate werden. Die Patenschaft ist als Spende steuerlich abzugsfähig und kann selbstverständlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Mit einer Patenschaft helfen Sie, dass wir unser Angebot an schwerkranke Menschen langfristig sichern können.
 

* Bei Auswahl "Patenschaft (Individuell) > jährlicher Betrag frei wählbar" im Formularfeld Beitragssatz einen beliebigen Betrag größer als 100,00 Euro eingeben.


Bankeinzugsermächtigung:

Hiermit ermächtigen ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos durch Lastschriftverfahren einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Instituts keine Verpflichtung zur Zahlung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Bei Kündigung erlischt diese Einzugsermächtigung.


Datenschutzhinweis
Für die Erledigung unserer Aufgaben werden die Daten im erforderlichen Umfang gespeichert.

Der Speicherung meiner Daten durch die Geschäftsstelle , der Verarbeitung meiner Daten der Patenschaftserklärung soweit dies nach der Satzung und den Ordnungen des Vereins erforderlich ist, stimme ich hiermit zu. Mir ist bekannt, dass ich diese Zustimmung jederzeit bei der Geschäftsstelle des Fördervein Stationäres Hospiz Rhein-Lahn e.V. widerrufen kann. Im Fall des Widerrufs erlischt die Patenschaft.

Die Datenschutzerklärung des Vereins, veröffentlicht auf der Homepage habe ich zur Kenntnis genommen.

 
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